Heilsberger Sudetenwäldchen soll aus der Waldfläche für die natürliche Waldentwicklung genommen werden

Der aktuelle Bad Vilbeler Waldwirtschaftsplan weist sogenannte Naturwaldflächen aus, bei denen beispielsweise keine Abholzungen vorgenommen werden dürfen und der Wald sich selbst überlassen bleibt. Dies ist – um in den Genuß einer Förderung zum klimaangepassten Waldmanagement zu kommen – derzeit bei 5% der Gesamtwaldfläche des Bad Vilbeler Waldes der Fall. Im Falle des Stadtwaldes sind die Flächen allerdings nicht zusammenhängend ausgewiesen, sondern das sogenannte Sudetenwäldchen, ein schmaler Streifen entlang der äußeren Stadtteilgrenze des Heilsberg, fällt in die Anrechnung für den Naturwald.

Myriam Gellner, Heilsberger Ortsbeiratsmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert:

„Dieses Waldstück ist seit Jahrzehnten durchzogen von Wegen und Trampelpfaden, die von den Heilsbergern zur Erholung genutzt werden. Der Weg entlang der Bebauung ist eine gerne genutzte Strecke für den Spaziergang, zum Joggen oder Hundeausgänge. Darüber hinaus dämmt er den Autolärm von der B521 und sorgt für Kühlung der anliegenden Wohngebiete. Durch eine Stilllegung als Naturwaldfläche dürften diese Wege eigentlich nicht mehr genutzt werden, was den Bürgern dann aber auch zu erklären ist. Eine Sperrung der Wege wäre eine logische Schlußfolgerung.“

Petra Schärpf von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergänzt:“ „Die Stadt hat es sich mit dieser Flächenausweisung einfach gemacht und das Heilsberger Sudetenwäldchen mit anteilig 2% in diese Fläche eingerechnet. Eigentlich sollte diese Fläche inmitten des Stadtwaldes als Ruhezone liegen und nicht von B521 und Wohnbebauung umschlossen sein. Dies widerspricht der eigentlichen Intention“.

Die Fraktion der GRÜNEN fordert mit einem aktuellen Antrag im Stadtparlament, diese Fläche aus der Berechnung zu nehmen und eine andere Fläche innerhalb des Waldgebietes auszuweisen. Das schmale Sudetenwaldstück ist hierfür nicht geeignet. Wie in der Vergangenheit führt die Stadt fortwährend Pflege und Erhaltungsmaßnahmen zur Wegesicherung durch. Ein Widerspruch an sich.

Petra Schärpf meint abschließend: „Mit unserem Antrag könnte die geänderte Flächenausweisung das eigentliche Ziel Naturwald im klimaangepassten Waldmanagement wesentlich besser erfüllen.“