Umplanung des 4. Bauabschnitts der Homburger Straße

Zu der öffentlichen Sitzung des Stadtverordnetenversammlung am 15. November 2016 im Kultur- und Sportforum wurde von den Grünen folgender Antrag eingereicht:

Umplanung des 4. Bauabschnitts der Homburger Straße

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat mit einer Überprüfung und Umplanung des 4. Bauabschnitts der Homburger Straße. Die derzeitige Planung verletzt die
Prinzipien der Nahmobilität.

Die Überplanung soll in jedem Fall berücksichtigen, dass es sich bei der Homburger Straße um eine wichtige Verbindungsachse handelt, die die Kernstadt mit Massenheim, Gewerbegebieten und dem Einkaufszentrum verbindet.

Der Magistrat wird für Planungen aufgefordert, den Empfehlungen für Fußgänger- und Radverkehrsanlagen (EFA 2002, ERA 2010 und RASt 2006) zu folgen.

Es ist unverhältnismäßig, vermeintliche Vorteile durch die Dritte Spur (roten Mischspur) zu Lasten von Radfahrern und Fußgängern durchzusetzen. Die Dritte Spur ist bei der Überplanung in Frage zu
stellen. Um bei der Überprüfung der Planung sicherzustellen, dass die o.g. Empfehlungen eingehalten werden, wird der Magistrat aufgefordert, die Planung durch ein anderes Planungsbüro als imb Plan durchführen zu lassen.

Begründung:

Der Magistrat hat sich bei der Planung für die Umgestaltung des letzten Bauabschnitts für eine Variante entschieden, die das unangenehm zu laufende oder mit dem Rad zu fahrende Teilstück der Homburger Straße noch stressiger macht: Fußgänger müssten auf schmalen Wegen neben einer stark befahrenen Straße gehen; Radfahrer wären auf einer gemeinsam mit Autos zu nutzenden Spur
von 3m Breite engen Überholvorgängen ausgesetzt.

Die Mängel hinsichtlich der Gestaltung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird insbesondere in der beigefügten Stellungnahme des ADFC Bad Vilbel ausgesprochen systematisch dargelegt. Die Variante 1 unter den 6 aufgeführten Alternativen mit Verbesserungen, also Schutzstreifen in beiden Fahrtrichtungen, deckt sich mit der Position der Antragsteller und sollte in der Planung genauestens untersucht werden.

Da sich nur wenige Radfahrer*innen dieser Verkehrssituation aussetzen wollen, müsste der Radverkehr als Konsequenz der aktuellen Planung nach der Nordumgehung L3008 effektiv auf eine weitere wichtige Verbindungsachse verzichten.

Dies geschieht, weil offenbar die Grundsatzentscheidung getroffen wurde, eine Mischspur zu schaffen, um bei den absehbaren Stausituationen auf der Homburger Straße darlegen zu können, für den Autoverkehr Alles getan zu haben.

Die Ursache für die häufigen Staus liegt in Entscheidungen, die immer mehr Verkehr in die Stadt holen und damit zu einer höheren Verkehrsdichte führen.

Daher muss auch zur Konsequenz aus dieser Entwicklung gestanden werden, dass es beispielsweise nicht mehr möglich ist, mit vertretbaren Maßnahmen den direkten Weg über das Linksabbiegen anzubieten, sondern ein Richtungswechsel mithilfe eines Kreisels vorgenommen werden muss.

Aus der EFA 2002 folgt, dass gemeinsam genutzte Gehwege, auf denen die Benutzung für Radfahrer*innen gestattet wird, nur auf Breiten ab 2,50 m zugelassen werden. Das ist sinnvoll, weil sonst die Begegnung leicht zu Unfällen führen kann. Die Gehwege werden mit Breiten von 1,50 und auf der Ostseite 1,60 – 2,50 m ausgeführt. Zudem bedeutet die Gestattung, dass Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist.

Für welche Alternative aufgrund einer Umplanung die Entscheidung auch fällt, es würde auf 2 Fahrspuren für Kraftfahrzeuge und vertretbare Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer hinauslaufen. Der Entwicklung zu mehr Nahmobilität wäre nicht ein weiterer Stein in den Weg gelegt, weil es noch schwieriger würde, Ziele in Bad Vilbel zu Fuß oder mit dem Rad zu erreichen.

Da die Stadt Bad Vilbel der AG Nahmobilität beigetreten ist, soll die Planung sich der Zielsetzung verpflichten „den Anteil des ÖPNV, des Fahrrades, und des Zu-Fuß-Gehens am Modal Split in Hessen zu erhöhen“. Da die Alternative Massenheimer Weg für Erledigungen nicht taugt, werden Radfahrer*innen als Alternative wählen, das Auto zu verwenden; das macht den Widerspruch zur Zielsetzung in der Charta unverkennbar.