Briefwahl

Bürgermeisterwahl per Briefwahl

Wahlberechtige Personen können anstatt an der Urnenwahl am 30. Januar teilzunehmen, ihre Stimmen auch per Brief vorher abgeben. Seit der Corona-Pandemie ist dies zu einer sicheren Form der Wahl geworden und gilt nicht länger als Ausnahme bei Verhinderung am Wahltag. Wie Sie per Brief an der Bürgermeisterwahl teilnehmen erklären wir Ihnen hier Schritt für Schritt:

Wo und wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Die Briefwahlunterlagen können Sie beim Bürgerbüro entweder schriftlich – per E-Mail, Telegramm, Fernschreiben oder Telefax – beantragen oder Sie vereinbaren einen Termin, um die Unterlagen zu beantragen. Damit eine Identifizierung der antragstellenden Person möglich ist, sind Familienname, Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum notwendig.

Die Unterlagen für die Briefwahl werden ab dem 18. Dezember zugestellt oder im Bürgerbüro ausgehändigt. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben.

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung, auf der ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist, ausfüllen und an das Bürgerbüro senden oder dort abgeben.

Was ist zu beachten, wenn ich den Antrag für einen anderen stellen will?

Wer Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist die Bevollmächtigung bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.

Kann ich die Briefwahlunterlagen auch für andere abholen?

Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ausnahmsweise zugelassen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies muss die bevollmächtige Person dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden. Daher sollten Sie ihren Antrag so früh wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Sie können bereits vor dem 18. Dezember Ihre Wahlunterlagen beantragen. Die Zustellung erfolgt jedoch erst ab dem 18. Dezember.

Wann ist der letzte Antragstermin?

Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann bis spätestens Freitag, den 28. Januar 2022 bis 13.00 Uhr beantragt werden. ln besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.

Welche Unterlagen erhalte ich für die Briefwahl?

Sie erhalten folgende Unterlagen:

  • einen Wahlschein für die Bürgermeisterwahl
  • einen amtlichen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl
  • einen amtlichen farblichen Stimmzettelumschlag
  • ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl

Was muss ich bei der Stimmabgabe per Brief beachten?

Die Briefwahl selbst erfolgt in den nachfolgend beschriebenen Schritten, dabei müssen Sie darauf achten, dass Ihre Stimmabgabe geheim erfolgt. Sie müssen

  • den Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl mit ihrem Kreuz versehen, falten und in den Stimmzettelumschlag legen und den Umschlag zukleben,
  • die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ausfüllen (Datum einsetzen und mit Vor- und Familienname unterschreiben),
  • den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt in den Wahlbriefumschlag legen und diesen zukleben und
  • den Wahlbriefumschlag an die darauf aufgedruckte Adresse des Wahlamts verschicken oder persönlich vorbeibringen.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlags ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG für die Wähler unentgeltlich als Standardbrief transportiert. Ein Beförderungsentgelt für Auslandseinlieferungen oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel eine Eilzustellung, müssen Sie selbst begleichen. Um einen rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs zu gewährleisten, beachten Sie bitte die Postlaufzeiten.

Kann ich Hilfe in Anspruch nehmen, wenn ich die Briefwahl nicht allein ausüben kann?

Wenn Sie nicht lesen können, oder auf Grund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel eigenhändig auszufüllen und in den Stimmzettelumschlag zu stecken, dürfen Sie sich durch eine Hilfsperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss, unterstützen lassen. ln diesem Fall muss die Hilfsperson die erforderliche Versicherung an Eides statt abgeben und den rechten Teil des Wahlscheins ausfüllen: Vor- und Familienname, Anschrift, Ort und Datum, Unterschrift mit Vor- und Familienname.

Bis wann muss mein Wahlbrief bei der Gemeinde sein?

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 30. Januar 2021, bis 18.00 Uhr, bei der darauf angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung.