Gemeinsamer Antrag zur Unterstützung von Wetterauer Vereinen

Im Zuge der Haushaltsberatungen zu dem Doppelhaushalt 2023/2024 haben die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNE zunächst je eigene Anträge für eine größere Zuwendung der Vereine Frauen helfen Frauen Wetterau e.V. , Wildwasser Wetterau e.V.,  Frauen-Notruf Wetterau e.V.  und Pro familia eingebracht. Sie haben sich auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, bei dem den genannten Vereinen deutlich mehr Zuwendungen zugesprochen werden soll, als in den vergangenen Jahren.

Antrag: „Unterstützung Wetterauer Vereine

Rede zum Antrag von Myriam Gellner

Myriam Gellner, Stadtverordnete

Zum Hintergrund des vorliegenden Antrages möchte ich uns nochmals ins Gedächtnis rufen:

Es war eine Anfrage der GRÜNEN in der Sondersitzung zum Haushalt, die offenbarte wie sich die Listung der Fördermittel im Bereich Frauenorganisationen darstellen sollte, nämlich deutlich niedriger, und wer nachhakte konnte erfahren: sie waren über viele Jahre auf gleichem Niveau verharrt.

Wachsende Arbeit bei gleichbleibenden Zuwendungen

Während also die Belastungen in der Arbeit vom Frauennotruf, dem Frauenhaus Wetterau und Wildwasser kontinuierlich stiegen – hier lohnt ein Blick in deren Jahresberichte – war das monetäre Engagement unserer Stadt doch – ich möchte sagen – eher überschaubar und verharrte im Stillstand.

Die nunmehr verhandelten, höher dotierten Zuschüsse senden ein deutliches und wichtiges Signal an die Adressaten: ein Signal der Wertschätzung, der Anerkennung für ihre Arbeit und ihres Engagements, das von allen Frauen im Kreis in Anspruch genommen werden kann. Denn wie man sich denken kann: auch die Wetterau, unsere Kommune ist keine gewaltfreie Zone für Frauen und Mädchen. Ganz im Gegenteil: die regionalen Zahlen aus Coronapandemie-Krisenzeiten zeigen einen deutlichen Anstieg von Vorfällen, gerade im Bereich der häuslichen Gewalt.

Umsetzung der Istanbul Konvention

Es ist aber auch der 2. Abschnitt in der Antragsbegründung, der uns GRÜNEN wichtig ist und der die Forderung der Mittelerhöhung bewusst in den Rechtsrahmen der sogenannten Istanbul Konvention gestellt: einem Menschenrechtsvertrag, 2008 in Istanbul gezeichnet und von Deutschland in 2018 ratifiziert.

Der volle Titel lautet: „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“.

Gerade vor 2 Wochen hat die Bundesregierung, die Ampelkoalition bis dahin geltende letzte Vorbehalte in der Konventionsumsetzung gekippt und nunmehr sind Maßnahmen verpflichtend bis auf kommunale Ebene hinunter umzusetzen. Sie sind einklagbar.

Frauenförderung ist kein Goodie

Meine Damen und Herren, dies bedeutet: Fördermittel wie diese sind kein „GOODIE“, sondern wir leisten damit – wie übrigens alle Kommunen im Kreis – einen nunmehr verpflichtenden Beitrag um Gewaltpräventionsmaßnahmen, Aufklärung, Bereitstellung von Beratung und das Angebot von Schutzräumen für betroffene Frauen und Mädchen zu ermöglichen, es im Idealfall auszubauen.

Wir schätzen es, das mit diesem Änderungsantrag in den nächsten beiden Jahren frauenpolitisch gesprochen ein Genderbudgetaspekt im Haushalt umgesetzt wurde.

Da schaue ich in ihre Richtung, Herr Wysocki und Herr Kämmerer: da ist die Antwort auf meine Nachfrage, ob denn das Kriterium Gender auch im Zahlenwerk des Haushaltes Berücksichtigung findet: Mit diesem nachgebesserten Antrag ist es schon mal gelungen.

Eine Haushaltsmaßnahme berücksichtigt geschlechtsspezifische Lebensrealität von Frauen und Mädchen und bekennt sich beim Thema Gewalt diese anzuerkennen und sie zu bekämpfen.

Gut so!