Mit Unverständnis und Bedauern nahm die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen die Ablehnung der beantragen Änderung der Hundesatzung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember zur Kenntnis.
Ziel des Antrags war eine einmalige Aussetzung der jährlich fälligen Hundesteuer, sofern ein Nachweis geführt werden kann, dass ein Grunderziehungskurs, eine Begleithundeprüfung oder ein Hundeführerschein absolviert wurde. Unerheblich sollte dabei sein, ob dazu eine Hundeschule oder ein Hundeverein besucht wird.
Petra Schärpf von der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtparlament erläutert dazu: „Die Begründung der Ablehnung durch die Koalition von CDU und SPD können wir nicht nachvollziehen. Die erforderliche Prüfung der Nachweise kann aus unserer Sicht ohne größeren Aufwand in den Antragsprozess mit aufgenommen werden. Denn in der Satzung sind ja bereits etliche Gründe für Steuerbefreiung und Ermäßigung aufgeführt.“
Zum weiteren Argument, dass Schulung von Hundebesitzen keine Pflichtaufgabe der Kommunen sei, meint Schärpf: „Es ist doch sinnvoll einen Anreiz zu schaffen sich der Ausbildung zu stellen und dadurch mehr Wissen und Sicherheit im Umgang mit Mensch und Tier zu erlangen. Das kann nur ein Gewinn für alle bedeuten“.
Weiter führt Schärpf, die selbst zwei Hunde besitzt, aus: „Viele Hundebesitzer oder auch Nichthundebesitzer kennen Situationen, wo es zu missverständlichen Begegnungen kommt, die vielleicht mit entsprechendem Wissen und Training von Hund und Mensch anders verlaufen würden. Bedingt durch Corona gibt es deutlich mehr Hundebesitzer, die durch ausfallende Trainingszeiten keine Möglichkeit hatten oder es auch gar nicht angestrebt haben, sich und ihren Vierbeiner entsprechend zu schulen.